Wir alle sind zur Sorgfalt verpflichtet

Der Bundesrat, wie auch die Bündner Regierung, haben heute verstärkte Massnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen und präsentiert. Diese Massnahmen greifen stark in die Bündner Wirtschaft ein und betreffen dadurch direkt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Angehörige. Der Gewerkschaftsbund Graubünden GGR steht hinter diesen Beschlüssen. Gleichzeitig fordert er, dass neben der aktuellen Corona-Situation und der Bündner Wirtschaft mit ihren Verbänden auch die Lebenssituation der Arbeitnehmenden und deren Angehörigen den gleich starken Fokus erhält. Hierzu fordert der Gewerkschaftsbund den ebenbürtigen Einbezug der Bündner Gewerkschaften in die Planung weiterer Massnahmen. Die Seite der Arbeitnehmer*innen geht bei den Beschlüssen der Regierung zu häufig vergessen. Entsprechend ist es an der Zeit, dass diese Seite aktiv in die Ausarbeitung von Massnahmen eingebunden wird.

Der GGR hält zudem fest, dass die Corona-Situation von uns allen eine grosse Sorgfaltspflicht abverlangt. Sowohl Bundesrat und Bündner Regierung nehmen diese Verantwortung wahr; ihr Ziel ist es, mit den getroffenen Massnahmen die Situation für uns alle zu verbessern. Zu ergänzen ist jedoch, dass der Zugang zur Kurzarbeit für befristete Verträge reaktiviert werden muss, um eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern. Zur Sorgfaltspflicht sind aber auch die Arbeitgebenden aufgefordert. So sind Kündigung zu verhindern. Um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren und die 2. Welle in den Griff zu bekommen, müssen die Ansteckungsgefahren am Arbeitsplatz reduziert werden. Der GGR fordert, dass alle Unternehmen verpflichtet werden, Schutzpläne – gerade mit dem Blick auf konkrete Arbeitssituationen – auszuarbeiten und umzusetzen. Der Gesundheitsschutz ist Teil der Sorgfaltspflicht der Arbeitgebenden und gerade in diesen Zeiten eine grundlegende Aufgabe.

Seitens der Regierung und Behörden braucht es Abfederungs- und Absicherungsmassnahmen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmende und ihre Angehörigen in eine finanzielle Notlage abgleiten. Gemäss einer Sotomo-Studie für die SRG haben Haushalte, die von weniger als 4’000 Franken pro Monat leben müssen, bisher 19 Prozent ihres Einkommens verloren. Darum braucht es dringend eine 100-prozentige Lohndeckung der Arbeitslosenversicherung für Geringverdienende im Falle von Kurzarbeit.

Auch als Arbeitnehmende können wir in dieser schwierigen Zeit unseren Beitrag zum Eindämmen der Pandemie leisten. Selbst wenn man es kaum mehr hören mag – Handhygiene und das Tragen von Mundschutz verringern das eigene Ansteckungsrisiko und schützen sowohl die Arbeitskolleg*innen wie unsere Liebsten. Nehmen wir gegenseitig Rücksicht, nur so können wir diese Krise meistern.

Chur, 4. Dezember 2020

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