Der GGR hält zudem fest, dass die Corona-Situation von uns allen eine grosse Sorgfaltspflicht abverlangt. Sowohl Bundesrat und Bündner Regierung nehmen diese Verantwortung wahr; ihr Ziel ist es, mit den getroffenen Massnahmen die Situation für uns alle zu verbessern. Zu ergänzen ist jedoch, dass der Zugang zur Kurzarbeit für befristete Verträge reaktiviert werden muss, um eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern. Zur Sorgfaltspflicht sind aber auch die Arbeitgebenden aufgefordert. So sind Kündigung zu verhindern. Um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren und die 2. Welle in den Griff zu bekommen, müssen die Ansteckungsgefahren am Arbeitsplatz reduziert werden. Der GGR fordert, dass alle Unternehmen verpflichtet werden, Schutzpläne – gerade mit dem Blick auf konkrete Arbeitssituationen – auszuarbeiten und umzusetzen. Der Gesundheitsschutz ist Teil der Sorgfaltspflicht der Arbeitgebenden und gerade in diesen Zeiten eine grundlegende Aufgabe.
Seitens der Regierung und Behörden braucht es Abfederungs- und Absicherungsmassnahmen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmende und ihre Angehörigen in eine finanzielle Notlage abgleiten. Gemäss einer Sotomo-Studie für die SRG haben Haushalte, die von weniger als 4’000 Franken pro Monat leben müssen, bisher 19 Prozent ihres Einkommens verloren. Darum braucht es dringend eine 100-prozentige Lohndeckung der Arbeitslosenversicherung für Geringverdienende im Falle von Kurzarbeit.
Auch als Arbeitnehmende können wir in dieser schwierigen Zeit unseren Beitrag zum Eindämmen der Pandemie leisten. Selbst wenn man es kaum mehr hören mag – Handhygiene und das Tragen von Mundschutz verringern das eigene Ansteckungsrisiko und schützen sowohl die Arbeitskolleg*innen wie unsere Liebsten. Nehmen wir gegenseitig Rücksicht, nur so können wir diese Krise meistern.
Chur, 4. Dezember 2020