NEIN – wir lassen an unseren Rechten nicht rütteln

SVP-Initiative zur «Selbstbestimmung» will weniger Schutz für alle, nicht zuletzt für Arbeitnehmende

Am 25. November stimmen wir über den Erhalt wichtiger Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, denn die „Selbstbestimmungs-Initiative“ hat fatale Folgen für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Schweiz. Diese Initiative untergräbt den Schutz vor Kündigung, nur weil beispielsweise jemand gewerkschaftlich aktiv ist. Geschwächt würde auch das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und auszutauschen. All diese Rechte der Arbeitnehmenden garantieren die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) und das Völkerrecht der Uno-Organisation für Arbeit (ILO). Diese Rechte werden durch die so genannte „Selbstbestimmungs-Initiative“ direkt gefährdet. Für den Gewerkschaftsbund Graubünden GGR und seine Mitgliedsgewerkschaften ist dies inakzeptabel. Deshalb empfiehlt der Gewerkschaftsbund ein klares „NEIN“ zu dieser Vorlage.

Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. Auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen ist damit gesichert. So hat beispielsweise der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen – und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.

Gerade solche Rechtsgarantien werden jedoch durch die SVP abgeschafft. Die Initiative würde über eine Änderung des Artikels 190 der Bundesverfassung nicht nur die EMRK sondern auch die 43 ILO-Konventionen aushebeln, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat! Wie wichtig dies ist unterstreicht die Wirkung, dass aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt wurde, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Und erst jüngst hat der EGMR festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Alles Siege für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, welche ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.

Festzuhalten ist ebenfalls, dass alle völkerrechtlichen Vereinbarungen, die in der Schweiz Wirkung entfalten können, demokratisch durch Parlament und / oder die Stimmbevölkerung legitimiert sind. Dieser demokratisch ratifizierte Grundrechtsschutz darf NICHT gestrichen werden – am Schutz der Arbeitnehmenden nicht gerüttelt werden. Darum braucht es am 25. November ein klares NEIN.

(Foto: Denis Simonet / flickr.com, CC-BY)

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